Am Ende des ersten Teils dieses Beitrags stand die Frage: Wie soll der Staat der ihm gestellten Aufgabe gerecht werden, für „sittliche Reserven“ des Wirtschaftens zu sorgen? Er kann regulieren, die Funktionalität des Marktes sichern und die Folgen von Ungleichgewichten, möglicherweise auch die Ungleichheit selbst abfedern. Aber Regulierung ist noch keine Moral. Und was ist „Moral“ in diesem Zusammenhang eigentlich: eine kollektive Werteordnung oder nicht doch eher (und dazu neige ich im Moment) ein Anspruch, eine Erwartung an das Individuum, die sich situativ und in praxi manifestiert.
Auf der Basis des derzeitigen Erkenntnisstands meines Projekts würde ich für das Wirtschaftsleben des ausgehenden 19. Jahrhunderts eine Entindividualisierung der ökonomischen Moral postulieren, die sich nicht zuletzt durch zunehmend entpersönlichte Wirtschaftsbeziehungen erklärt. Doch Moral als regulative Idee funktioniert ohne face to face-Kontakte nur bedingt. Französische Gesellschaft und Staat reagierten damals, indem sie stärkere Regulierung (Verbraucherschutz, Arbeitsschutz etc.) forderten und durchsetzten. Daraus folgten Verrechtlichung und Bürokratisierung, mithin klassische Modernisierungsprozesse. Staatliche Regulierung stellte also ein Surrogat für Moral dar, dieser kategoriale Unterschied muss bei der Antwort auf die Frage, woher die „sittlichen Reserven“ genommen werden sollen, beachtet werden.
Im Begriff „Surrogat“ schwingt eine pessimistische Wertung mit, die nicht überbewertet werden sollte. Die Hoffnung, das Gegenüber teile meine Moral, ist in modernen Wirtschaftsbeziehungen möglicherweise trügerisch, und das gilt erst recht in der globalisierten Wirtschaft wo verschiedene Kulturräume aufeinander treffen.
Der Hinweis auf die „liberale Prinzip der Reziprozität“1 scheint mir unter diesen Umständen nicht mehr ohne weiteres zu greifen – also auf die Idee, dass der Markt eine soziale Beziehung ist, die die Beteiligten diszipliniere, weil Rücksicht im wohlverstandenen Eigeninteresse liege. Das mag in Teilen des gegenwärtigen Wirtschaftssystems noch der Fall sei, mag etwa auch für den Industriekapitalismus noch gelten – zumindest solange die Beteiligten noch ähnliche kulturelle Prägungen teilen.2 Aber trifft das auch für die komplexen Beziehungen des Finanzkapitalismus noch zu, vom computergestützten Börsenhandel ganz zu schweigen?
Wenn Moral handlungsleitend sein soll, braucht es (menschliche) Akteure – im besten Fall ein konkret greifbares, personales Gegenüber. In verhaltensökonomischen Experimenten, die seit geraumer Zeit in Teilen der Ökonomik beliebt sind, werden Entscheidungssituationen konstruiert, in denen konkrete Mitspieler interagieren. Der Befund moralischen, nicht nur nutzenmaximierenden Verhaltens ist da gar nicht sonderlich überraschend: Menschen neigen dazu, sich in sozialen Beziehungen reziprozitär zu verhalten. So what? Aber wie sieht es mit Entscheidungssituationen aus, die weniger übersichtlich sind und in denen das konkrete Gegenüber nicht mehr wahrnehmbar ist?3
Um ein konkretes, nicht nur fiktives Beispiel zu geben: Wem gegenüber sollte sich ein/e VertriebsmitarbeiterIn, der/die in den 1990er und 2000er Jahren in den USA housing mortgages an den Mann und die Frau brachte, moralisch verpflichtet fühlen? Außer sich selbst, aus wohlverstandenem Eigeninteresse? Gegenüber den Schuldnern und Schuldnerinnen, die sich doch so offensichtlich über das Darlehen und die Chance zum Hauskauf freuten, auch wenn den Leuten im Vertrieb klar war, dass sie über kurz oder lang überschuldet sein würden? Den Kreditgebern gegenüber, zu denen sie höchstens eine indirekte Beziehung hatten – auf dem Umweg über eine Vertriebsfirma, dann eine Bank, dann einen Fonds, einen weiteren Fonds, und noch einen Fonds …? Anonymen Anlegern und Anlegerinnen gegenüber, die über ein Dutzend Ecken in solchen Papieren investiert waren? Gegenüber einem Abstraktum wie dem „Markt“, der möglicherweise kollabieren könnte? Gegenüber den weltweit Geschädigten eines solchen Kollapses, die mit amerikanischen Hypothekendarlehen gar nichts zu tun hatten – Kollateralgeschädigten sozusagen?
Der Film „The Big Short“ (Paramount Pictures: 2015) illustriert den Zusammenhang treffend, ich zitiere aus einer Filmrezension von Hanns-Georg Rodek (Die Welt):
„Baum ist ein mit allen Wassern gewaschener Finanzprofi, aber nichts hat ihn auf das vorbereitet, was er vorfindet. In Florida trifft er eine Stripperin, die sich fünf Hypotheken hat aufschwatzen lassen, und zwei Verkäufer, die genau wissen, dass sie die Raten nie zahlen wird, und dies freimütig erzählen. ‚Wie können Sie das auch noch zugeben?‘ fragt er entgeistert. ‚Sie geben nichts zu‘, korrigiert sein Assistent, ‚sie geben an.‘“4
In einem ökonomischen Umfeld, in dem Sanktionen wie soziale Ächtung oder systematischer Ausschluss vom Geschäft durch die peer group kaum mehr realisierbar sind, sind compliance und good governance zwar ein Surrogat moralischen Handelns – anders als dieses hängen sie aber nicht mehr von der intrinsischen Motivation der Akteure ab und sind von außen nachprüfbar. Sie repräsentieren eine „nur“ funktionale Seite ökonomischer Moral, die seit der Frühen Neuzeit in Kaufmanns-Handbüchern stark gemacht wurde.5
Realistischer als die Hoffnung auf ein moralisches Gegenüber wäre also die Erwartung, dass die meisten Marktteilnehmer sich an die Gesetze halten, um keine Nachteile zu erfahren – vorausgesetzt, diese Gesetze werden durchgesetzt und Fehlverhalten ausreichend hart sanktioniert.6
Den Willen zur Durchsetzung müssen allerdings Gesellschaft und Staat aufbringen. Sie müssen um Form und Grad jenes Eingriffs in die Freiheit ringen, mit dem die Freiheit erst gesichert werden kann. Um Wolfgang Böckenförde zu paraphrasieren: Das ist das große Wagnis, das wir um der Freiheit willen eingegangen sind.
Bonus: Let Jared Vennett (Ryan Gosling) show you just how simple the housing crisis is.
Vorschaubild: Dilemma, by zeevveez. Flickr. Creative Commons Licences CC BY 2.0
- Wirsching: Markt, 39. [↩]
- Vgl. Schröder, Martin: Vom Experiment zur Praxis: Wie moralische Argumente wirtschaftliche Selbstinteressen beeinflussen. In: Köln Z Soziol 63 (2011), 61–81 (DOI 10.1007/s11577-011-0129-2) hier 69-73, bzw. zum Fehlen eines solchen gemeinsamen Normhorizonts 73-76. [↩]
- Zu klassischen Experimenten und ihrer Deutung in diesem Kontext vgl. Schröder: Experiment, 65-69. Die Anonymität der Mitspieler ändert an dem Befund nichts. Sie soll Verzerrungen verhindern (race, gender, age bias etc. Es bleibt dem Grunde nach Interaktion mit einem oder mehreren personalen Mitspielern. [↩]
- Hanns-Georg Rodek: Nichts ist komischer als der Wahnsinn, in: Die Welt 13.01.2016, online: http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article150942133/Nichts-ist-komischer-als-der-Wahnsinn.html, abgerufen 13.01.2016. [↩]
- Vgl. etwa Sombart, Werner: Der Bourgeois. Zur Geschichte des modernen Wirtschaftsmenschen. München und Leipzig 1920 [1913], S. 135-169, der bereits zahlreiche loci classici nannte. [↩]
- Darauf deuten auch verhaltensökonomische Experimente hin, vgl. Schröder: Experiment, 68. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Finger (15. Februar 2016). Der Markt als „Moralzehrer“ (2): Regulierung als Moral-Ersatz. Moral Economy. Abgerufen am 26. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/rmvz